Immer wieder kommt die Frage auf: Gibt es ein Gesetz zur EMail Archivierung? Trifft das Gesetz für mich zu? An welche Bestimmungen muss ich mich halten?
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick dazu geben.
Ein paar Worte zur Einleitung
Geschäftsführer und IT-Verantwortliche tragen eine große Verantwortung in Bezug auf die Email Archivierung. Es gibt viele Anforderungen an die Archivierung von E-Mails, auf die sich Unternehmen in Deutschland halten müssen.
In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen diese Bestimmungen näherbringen und Sie über das Gesetz der Email Archivierung aufklären.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland kein spezifisches Gesetz zur Email Archivierung gibt. Trotzdem müssen Unternehmen auch ohne dieses Gesetz einige Regelungen beachten, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form), sowie die Abgabenordnung (AO). Diese Regelungen legen fest, welche Arten von Unterlagen aufbewahrt werden müssen, wer dafür verantwortlich ist und welche technischen Standards dabei zu beachten sind.